Warnwestenpflicht für Autofahrer in Deutschland


Spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste nach der Europäischen Norm EN 471 vorhanden sein. Die Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse. Motorräder bleiben ausgenommen.

Eine Pflicht gibt es bereits schon für Fahrer gewerblich genutzter Fahrzeuge.

Wie sollte die Weste aussehen? Nur die Farben Gelb, Orange oder Rot-Orange sind erlaubt. Zwei reflektierende Streifen im unteren Bereich von Vorder- und Rückseite müssen vorhanden sein.


Die Weste wird griffbereit im Auto gelagert. Etwa unter einem der Vordersitze oder im Seitenfach der Tür. Beim Aussteigen aus dem Auto sollte die Weste bereits getragen werden.

Benötigt die Warnweste eine besondere Pflege? Um ihre Funktion nicht einzuschränken, sollte die Weste vor direktem Sonnenlicht und Feuchtigkeit geschützt werden. Eine schmutzige Weste lässt sich bei 30 Grad auch waschen. Eine besondere Pflege ist nicht nötig.

Die Weste sollte möglichst glatt am Körper getragen werden. Die Klettbänder sollten geschlossen sein. Nur so ist garantiert, dass tagsüber die farbigen Streifen das Scheinwerferlicht zurückwerfen.

Was gilt bei Fahrten ins Ausland? In vielen europäischen Ländern gibt es eine Warnwestenpflicht. Oft muss nicht nur der Fahrer eine tragen, sondern jeder Insasse. Bei Missachtung drohen Bußgelder. Daher: im Ausland am besten eine Weste für alle Passagiere.

Warnwesten nach EN 471 gibt es bereits ab 4,- Euro im Handel und sind eine sinnvolle Investition in die eigene Sicherheit und in die der Mitfahrer. Unbedingt kaufen. Gute Fahrt!

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